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Das e-Rezept in der Arztpraxis – praktische Zusammenfassung

e-Rezept – die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet voran, und eine entscheidende Entwicklung dabei ist die Einführung elektronischer Rezepte, kurz E-Rezepte. Diese innovative Form des Rezeptes ermöglicht es, Arzneimittelverordnungen digital zu erstellen, zu verarbeiten und einzulösen, wodurch der Weg zur Medikation effizienter, sicherer und transparenter wird.

Das E-Rezept zeichnet sich vor allem durch seine Einfachheit in der Handhabung aus. Vom Arzt ausgestellt, landet es direkt in einer sicheren, elektronischen Umgebung, zu der sowohl Apotheken als auch, nach Einwilligung, die Patienten selbst Zugang haben. Die Verordnung kann dann ohne Papierkram in jeder teilnehmenden Apotheke eingelöst werden – ein klarer Schritt in Richtung eines papierlosen Gesundheitssystems.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Das Risiko für Übertragungsfehler wird minimiert, da die manuelle Übertragung von Informationen entfällt. Auch für Patienten bietet das E-Rezept einen Zugewinn an Komfort, denn das Rezept kann verloren gegangen oder nicht mehr lesbar sein. Zudem ermöglicht die Digitalisierung eine schnellere und genauere Prüfung der Medikamentengeschichte der Patienten, was das Risiko von Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Arzneimitteln verringert.

E-Rezepte sind nicht nur im Hinblick auf die Patientenversorgung von Vorteil, sondern auch unter ökologischen Gesichtspunkten positiv zu bewerten. Der Wegfall physischer Rezepte trägt zur Reduzierung des Papierverbrauchs bei und fördert somit eine nachhaltigere Umweltgestaltung.


Inhaltsverzeichnis zum Beitrag: Das e-Rezept in der Arztpraxis – praktische Zusammenfassung


So funktioniert das E-Rezept

Das E-Rezept ist eine moderne Lösung, die den Prozess der Medikamentenverordnung und -abgabe digitalisiert – eine Innovation, die Papierrezepte überflüssig macht und medizinische Abläufe vereinfacht.

Hier lesen Sie wie es funktioniert:

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Ausstellung des E-Rezepts
Der Arzt oder die Ärztin generiert ein digitales Rezept mit einer speziellen Software, das dann mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) rechtskräftig unterzeichnet wird. Dies sichert nicht nur die Authentizität, sondern auch die Integrität des Rezepts.

2

Speicherung und Token-Erstellung
Das signierte E-Rezept wird auf einem sicheren zentralen Server hinterlegt. Für jeden Patienten oder jede Patientin wird ein einzigartiger Rezeptcode, auch als Token bekannt – ähnlich einem QR-Code – erstellt, der für das Einlösen des E-Rezepts in einer Apotheke benötigt wird.

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Zugang und Vorlage des Rezeptcodes
Patientinnen und Patienten erhalten Zugang zu diesem Token entweder direkt in einer eigens dafür entwickelten E-Rezept-App oder als Ausdruck von der Arztpraxis. Mit diesem Token gehen Patienten zur Apotheke ihrer Wahl.

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Einlösen des E-Rezepts
In der Apotheke zeigt die Patientin oder der Patient den digitalen oder ausgedruckten Token vor, der vom Apothekenpersonal gescannt wird. Damit ist das E-Rezept eingelöst und die Medikamente werden ausgehändigt.

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Online-Einlösung
Die Patientin oder der Patient hat zusätzlich die Möglichkeit, ihr oder sein E-Rezept online einzulösen. Dabei wählt sie oder er eine Apotheke im Internet, gibt den Rezeptcode ein und entscheidet sich für eine Zustellart, sei es der persönliche Botendienst oder ein postalischer Versand.

Durch diesen digitalisierten Prozess wird der gesamte Vorgang der Medikamentenverordnung effizienter, sicherer und für Patienten wie Fachpersonal gleichermaßen bequemer gemacht.


So erhalten Patienten das E-Rezept 

Gesetzlich Versicherte haben mehrere Optionen, um an ein E-Rezept zu gelangen und dieses in einer Apotheke einzulösen:

1

Über die E-Rezept-App
Patient:innen laden zunächst die kostenlose App “Das E-Rezept” aus dem jeweiligen App-Store ihres Smartphones herunter. Zur Authentifizierung innerhalb der App wird die NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte benötigt. Für die Authentifizierung sind die Card Access Number (CAN) und die persönliche Identifikationsnummer (PIN) erforderlich, welche von der eigenen Krankenversicherung bezogen werden müssen. Die NFC-Fähigkeit der Gesundheitskarte wird entweder über eine sechsstellige Nummer oder ein Wellensymbol auf der Karte signalisiert. Ist alles korrekt eingerichtet, erscheint im Falle einer Verschreibung eine Benachrichtigung in der App, die über die Bereitstellung eines E-Rezepts informiert.

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Ausdruck auf Papier
Für diejenigen ohne Smartphone besteht die Möglichkeit, ein E-Rezept in Papierform direkt in der Arztpraxis zu erhalten. Dieser Ausdruck ist zwar nicht mehr im klassischen Rosaton gehalten, enthält aber alle relevanten Informationen sowie den notwendigen Rezeptcode. Die Gültigkeit des Rezepts wird durch eine digitale Unterschrift des verschreibenden Mediziners oder der Medizinerin gesichert.

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Mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)
Mit der eGK können ebenfalls E-Rezepte eingelöst werden. Hierbei wird das Rezept in der Telematikinfrastruktur gespeichert und die Patient:innen können durch Einstecken ihrer eGK in das Kartenterminal der Apotheke auf ihre E-Rezepte zugreifen und erhalten daraufhin die verordneten Medikamente.

Diese verschiedenen Wege, um ein E-Rezept zu beziehen, bieten den Patient:innen Flexibilität und erleichtern den Zugang zu notwendigen Medikamenten, wobei gleichzeitig die Sicherheit und Effizienz im Gesundheitswesen gestärkt wird.


E-Rezept in der Arztpraxis – die technischen Voraussetzungen

Die Implementierung von E-Rezepten in Arztpraxen erfordert eine Reihe technischer Anpassungen und Ausstattungen, um den reibungslosen Ablauf des digitalen Verschreibungsprozesses zu gewährleisten.

Hier einige essenzielle technische Vorbedingungen:

1

Anbindung an die
Telematikinfrastruktur (TI)

Eine grundlegende Anforderung ist der Anschluss an die Telematikinfrastruktur über einen E-Health-Konnektor. Die überwiegende Mehrheit der Praxen ist bereits an die TI angeschlossen.

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Update für den ePA-Konnektor (PTV4+)
Um die Komfortsignatur nutzen zu können, was das Signieren von E-Rezepten wesentlich vereinfacht, bedarf es eines Upgrades auf den ePA-Konnektor. Die Konnektorhersteller bieten dafür passende Updates an, durch die Ärzte mit ihrem eHBA und der entsprechenden PIN bis zu 250 Signaturen im Vorfeld autorisieren können.

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Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
Für die Sicherstellung der rechtsgültigen qualifizierten elektronischen Signatur wird der eHBA benötigt. Ab der 2.0 Generation unterstützt dieser auch die Komfortsignatur.

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Praxisverwaltungssystem-Update (PVS)
Hinsichtlich der E-Rezept-Funktionalität müssen entsprechende Software-Updates bei den Praxisverwaltungssystemen durchgeführt werden. Hier ist es ratsam, sich direkt beim jeweiligen Software-Anbieter zu informieren, inwiefern die nötigen Updates zur Verfügung stehen.

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eHealth-Kartenterminal
Möglicherweise ist die Anschaffung weiterer Terminals erforderlich, die in den Behandlungszimmern platziert werden und das Signieren der elektronischen Rezepte mittels Komfortsignatur ermöglichen.

6

Drucker mit angemessener Auflösung
Für den Fall, dass Patienten einen Papierausdruck des E-Rezepts wünschen, ist ein Drucker mit mindestens 300 dpi Auflösung unerlässlich, um eine einwandfreie Druckqualität zu sichern und somit das Scannen des Rezeptcodes ohne Probleme zu gewährleisten.

Diese Ausrüstungen und Software-Aktualisierungen sind notwendig, um eine integrierte und sichere digitale Verschreibungspraxis zu etablieren und den Übergang von traditionellen zu elektronischen Rezepten zu erleichtern.


Elektronisches Rezept – Vorteile für Patienten

Das elektronische Rezept bietet für Patientinnen und Patienten etliche Vorzüge, die das Gesundheitswesen zugänglicher und anwenderfreundlicher machen.

Einige der herausragendsten Vorteile sind:

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Zeitersparnis und Komfort
Das Wichtigste zuerst – E-Rezepte können in einer speziellen App gespeichert und jederzeit abgerufen werden, was das Risiko eliminiert, dass Rezepte physisch verlegt werden. Zudem können Folgerezepte elektronisch angefordert und direkt in die App gesendet werden. Dies kann den wiederholten Weg zur Arztpraxis zum Rezeptabholen ersparen und trägt somit zur Bequemlichkeit bei.

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Nahtlose Apothekensuche
Innerhalb der E-Rezept-App können Patient:innen einfach nach Apotheken suchen, einschließlich der Suche nach der nächsten Apotheke, Informationen zu den Öffnungszeiten und angebotenen Services wie einem Botendienst.

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Schneller Medikamentenbezug
Über die App ist es möglich, das E-Rezept direkt an eine gewählte Apotheke zu versenden und bereits im Vorfeld zu klären, ob das benötigte Medikament vorrätig ist. Dies spart eventuell einen zusätzlichen Gang zur Apotheke, falls das Medikament anderswo erst bestellt werden müsste. Die Möglichkeit der Vorbestellung bietet auch die Option, Medikamente bequem nach Hause liefern zu lassen.

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Stellvertretendes Einlösen
Durch die Familienfunktion in der App können Patient:innen auch für ihre Angehörigen, wie Kinder oder betagte Eltern, sowie für andere nahestehende Personen, wie Nachbarn, Rezepte einlösen. Das erleichtert die Unterstützung im Alltag und bei der Betreuung von bedürftigen Personen.

Diese Vorteile unterstreichen die Bestrebungen, das Gesundheitssystem patientenorientierter zu gestalten und die Nutzung von digitalen Technologien zur Steigerung der Effizienz und der Zugänglichkeit von Gesundheitsdienstleistungen zu fördern.


E-Rezept – Vorteile für die Arztpraxis

Das elektronische Rezept (E-Rezept) bringt für Ärztinnen und Ärzte eine Vielzahl von Vorteilen mit sich, die wesentlich zur Steigerung der Effizienz und Sicherheit in der alltäglichen Praxisarbeit beitragen.

1

Steigerung der Praxiseffizienz
Das Ausstellen von E-Rezepten ist mit nur wenigen Mausklicks möglich und kann direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) heraus an Patient:innen verschickt werden. Da die qualifizierte elektronische Signatur (QES) die eigenhändige Unterschrift ersetzt, entfallen zeitraubende Wege innerhalb der Praxis, um Rezepte manuell zu signieren.

2

Automatisierung
von Routineverordnungen

Die Digitalisierung erleichtert das Ausstellen von Folgerezepten, ohne dass Patient:innen persönlich dafür in die Praxis kommen müssen. Dadurch werden sowohl Wartezeiten für die Patient:innen als auch die Arbeitslast des Praxispersonals reduziert.

3

Verbesserte Patientendatenverwaltung
Mit dem E-Rezept werden Medikationsdaten systematisch und übersichtlich erfasst. Diese Informationen können in die elektronische Patientenakte (ePA) integriert werden, wodurch eine bessere Vernetzung der Behandler und eine umfassendere Sicht auf die medikamentöse Therapie möglich werden.

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Erhöhung der Medikamentensicherheit
Da sämtliche Medikationsinformationen digital erfasst werden, können Apotheker:innen Wechselwirkungen zwischen Arzneimitteln schneller identifizieren, was das Risiko für Medikationsfehler verringert und die Arzneimittelsicherheit erhöht.

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Förderung der Telemedizin
Das E-Rezept ist ein zentraler Bestandteil der wachsenden Telemedizin. Nach einer Videosprechstunde können Ärzt:innen das E-Rezept direkt und sicher an die Patient:innen weiterleiten, was besonders in der Fernbehandlung einen nahtlosen und kontaktlosen Ablauf ermöglicht.

Zusammenfassend können Ärztinnen und Ärzte durch die Nutzung des E-Rezepts ihre Arbeitsprozesse nicht nur optimieren, sondern auch die Therapiesicherheit erhöhen und innovative Versorgungsformen wie die Telemedizin aktiv gestalten.


Richtlinien für das Ausstellen von E-Rezepten bei Vertretung

Bei der Ausstellung von E-Rezepten im Falle einer Vertretung ist es wichtig, dass bestimmte Bedingungen eingehalten werden, um die korrekte Zuordnung von Verantwortlichkeiten und eine reibungslose Abrechnung zu gewährleisten:

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Bei kollegialer Vertretung
Wenn eine ärztliche Vertretung innerhalb des gleichen Fachgebiets stattfindet, muss die Abrechnung unter Verwendung der lebenslangen Arztnummer (LANR) und der Betriebsstättennummer (BSNR) des vertretenden Arztes vorgenommen werden. Im Datensatz der elektronischen Verordnung wird nicht explizit eine Vertretung markiert, stattdessen werden einfach die Informationen des aktuell ausstellenden Arztes oder der Ärztin sowie die Daten der Praxis, in der die Vertretung erfolgt, übertragen.

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Bei persönlicher Vertretung
Erfolgt die Vertretung direkt in der Praxis des zu vertretenden Arztes, muss die Abrechnung unter der LANR/BSNR des abwesenden (vertretenen) Arztes erfolgen. Hier ist eine klar erkennbare Kennzeichnung des vertretenden Arztes im E-Rezept-Datensatz notwendig, um zu dokumentieren, dass die Vertretung stattfindet. Die Verordnung enthält dann die Daten der Vertretung ausführenden Person sowie Informationen über den regulären Inhaber oder die Inhaberin der Praxis.

Unabhängig von der Art der Vertretung ist das Folgende zu beachten:

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Elektronische Signatur
Jedes E-Rezept muss individuell von dem ausstellenden Arzt oder der ausstellenden Ärztin mit dem persönlichen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) qualifiziert elektronisch signiert werden. Dies dient der Authentifizierung und Rechtsverbindlichkeit der Verordnung.

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Überprüfung der Berechtigung
Vor jeder Ausstellung sollte geprüft werden, dass alle erforderlichen Berechtigungen und Zertifikate für die ausstellende Person vorliegen und gültig sind.

Diese Regelungen stellen sicher, dass auch in Abwesenheit der Praxisinhaber korrekte Rezepturen erfolgen können und erleichtern gleichzeitig den Prozess der Vertretung innerhalb medizinischer Einrichtungen.


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