Produktvorführung | Probestellung
Für viele Geräte aus unserem Sortiment bieten wir Ihnen eine individuell Produktvorführung an, die über eine Videobesprechung oder durch unseren Außendienst vor Ort in Ihrer Praxis durchgeführt werden kann. Wenn Sie Interesse an einer Produktvorführung oder auch Probestellung haben, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem Kundenservice auf und wir prüfen welche Möglichkeiten wir Ihnen anbieten können.
Besuchen Sie unser KS Praxis LiveTestCenter und erleben Sie viele interessante Produkte hautnah, wie z.B. unseren Getinge OP-Saal, Instrumentenaufbereitung von Getinge und Miele, verschiedene OP- und Untersuchungsleuchten, Ultraschallgeräte, Langzeit-Blutdruck, Ruhe-EKG und Ergometrie-Messplätze, Schmitz Gynäkologie-Stuhl, eine komplette Praxiseinrichtung und vieles mehr.
Einweisung
Einweisungspflicht:
§ 4 Abs. 3 der MPBetreibV schreibt eine grundsätzliche Einweisungsverpflichtung in die Handhabung eines Medizinproduktes vor. Der Betreiber kann ggf. auf eine Einweisung verzichten, wenn er bereits in ein baugleiches Medizinprodukt eingewiesen wurde bzw. wenn der Betreiber das Medizinprodukt als selbsterklärend und nicht einweisungspflichtig einstuft.
Einweisung anfragen:
Gerne weisen wir Sie in die bei uns gekaufte Medizinprodukte ein. Wir bieten Ihnen eine Einweisung auf Wunsch direkt vor Ort an, aber auch mittels Videobesprechung, Filmen oder Software, was gemäß § 4 MPBetreibV grundsätzlich zulässig ist. Wenn Sie ein Angebot für eine Einweisung bzw. Nachschulung wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem Kundenservice auf.
Selbsterklärendes Medizinprodukt:
Eine Einweisung ist entbehrlich, wenn das Medizinprodukt selbsterklärend ist. Selbsterklärend bedeutet: wenn die vollständige sichere Anwendung des Produktes ohne Gebrauchsanweisung gewährleistet ist. Demnach kann auf eine Einweisung nur verzichtet werden, wenn der Erfahrungsstand des Anwenders mit dem betreffenden Medizinprodukt eine sichere Anwendung gewährleistet oder die mangelnde Komplexität des Medizinproduktes eine Einweisung entbehrlich macht. Bei der Bewertung, ob ein Medizinprodukt selbsterklärend ist, muss der Betreiber demnach auch den individuellen Kenntnisstand des Anwenders berücksichtigen.
Hier finden Sie alle wichtigen Fragen und Antworten zur Medizinprodukte-Betreiberverordnung:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/faq-mpbetreibv.html
Sie haben Fragen oder Wünsche, dann stehen wir Ihnen mit unserer Serviceabteilungen gerne zur Verfügung – rufen Sie uns gerne gebührenfrei an unter 0800 – 10 10 871 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.