Technische Dienstleistungen Wartung | STK an Defibrillatoren

So geht   SERVICE!

Wartung | STK an Defibrillatoren und AED

Wir prüfen Defibrillatoren und AED von allen gängigen Herstellern wie Cardiac Science, CU Medical, Defibtech, DefiSign, Heartsine, Mindray, Nihon Kohden, Philips, Schiller, Zoll Medical, Physio Control, Primedic u.s.w. gemäß Herstellervorgaben und MPBetreibV zum Festpreis. Erfahrene Techniker, die für die Durchführung einer STK zertifiziert und auf die Wartung und Reparatur von Defibrillatoren und AED spezialisiert sind, arbeiten schnell, effizient und zuverlässig. Wir verwenden stets Original Ersatzteile, um sicherzustellen, dass Ihre Geräte optimal funktionieren und Garantien eingehalten werden können.

Full-Service: Wahlweise mit und ohne Leihgerät – inklusive aller Versandkosten. Optional mit terminierter Abholung in Ihrer Praxis! Schnelle Durchführung mit zertifizierten Technikern zum Festpreis!


Technische Dienstleistung – Wartung | STK aller gängigen Hersteller – hier online beauftragen!


Wie erfolgt der Auftragsablauf?

Nach Eingang Ihrer Bestellung nimmt unser Technischer Innendienst Kontakt mit Ihnen auf, um einen individuellen Termin abzustimmen. Hier erläutern wir Ihnen das weitere Vorgehen. Für uns ist wichtig, dass Sie so wenig Aufwand wie möglich haben.

Kostenloses Wartungsmanagement

Unser Technischer Innendienst richtet einen Erinnerungs-Service (Recall) für Sie ein und übernimmt auf Wunsch das Wartungsmanagement für Sie und erinnert Sie frühzeitig an entsprechend fällige Wartungen.

Wie erfolgt der Auftragsablauf?

Nach Eingang Ihrer Bestellung nimmt unser Technischer Innendienst Kontakt mit Ihnen auf, um einen individuellen Termin abzustimmen. Hier erläutern wir Ihnen das weitere Vorgehen. Für uns ist wichtig, dass Sie so wenig Aufwand wie möglich haben.

Kostenloses Wartungsmanagement

Unser Technischer Innendienst richtet einen Erinnerungs-Service (Recall) für Sie ein und übernimmt auf Wunsch das Wartungsmanagement für Sie und erinnert Sie frühzeitig an entsprechend fällige Wartungen.


Was wird bei der STK / Wartung des Defibrillators / AED  durchgeführt?

Unsere zertifizierten Servicetechniker führen folgende Prüfschritte durch:
  • Sichtprüfung / Zustandskontrolle
  • Kontrolle der Funktionen und Energieabgabe
  • Überprüfung der Sicherheitsentladung
  • Prüfung der Haltbarkeit von Elektroden und Batterie
  • Ggf. Austausch von Ersatz- und Verfallsteilen (Durchführung nach vorherigem Kostenvoranschlag)
  • Fehlerprüfung und -korrektur
  • Aktualisierung der Software
  • Reinigung und Desinfektion (bei Ein- und Ausgang)
  • Erstellung eines Prüfprotokolls
  • Dokumentation
  • Datenspeicherung 5 Jahre
Servicetechniker mit Prüfgeräten

Wann muss eine STK an einem Defibrillatoren bzw. AED vorgenommen werden?

Gemäß § 11 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) ist es unerlässlich, dass medizinische Einrichtungen und Dienste die Sicherheit und Funktionalität von Defibrillatoren sowie Automatisierten Externen Defibrillatoren (AED) durch eine Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) mindestens alle zwei Jahre prüfen lassen. Diese Maßnahme dient dazu, die optimale Leistung dieser lebenswichtigen Geräte zu sichern, die eine zentrale Rolle in der Notfallversorgung spielen.

Es ist die Pflicht des Betreibers, die einwandfreie Funktion dieser Geräte zu garantieren, um in kritischen Momenten eine zuverlässige und effektive Hilfe leisten zu können. Diese Bestimmung, die seit dem 1. Januar 2017 in Kraft ist, gilt universell für alle Defibrillatoren, unabhängig vom Hersteller. Sie unterstreicht die essenzielle Bedeutung dieser Instrumente in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern, Arztpraxen und bei Rettungsdiensten, wo sie regelmäßig zum Einsatz kommen.


Ausnahmeregelung Entbindung von der STK

AED im Schrank im öffentlichen Bereich

Von der STK-Pflicht ausgenommen sind Automatisierte Externe Defibrillatoren (AED), die in allgemein zugänglichen öffentlichen Räumen platziert und mit einer Selbsttestfunktion ausgestattet sind. Diese Ausnahme gilt jedoch nur unter der Bedingung, dass der Betreiber kontinuierlich visuelle Überprüfungen des Gerätezustands vornimmt, um die einwandfreie Funktionalität zu jeder Zeit zu gewährleisten.

Es besteht allerdings eine merkliche Diskrepanz bei der Interpretation des Terminus “öffentlicher Raum”. Die MPBetreibV legt keine konkrete Definition für “öffentlicher Raum” fest. Jedoch kann zur Klärung auf die Begründung des Bundesrates für die Modifikation der MPBetreibV “Zweite Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften” (Dokument 397/16) Bezug genommen werden. In diesem Dokument wird erläutert, dass Flächen, die der Allgemeinheit frei zugänglich sind, als öffentlicher Raum klassifiziert werden. Dies umfasst beispielsweise öffentlich zugängliche Gebäude wie Versammlungsstätten, Verkaufsstellen sowie Verwaltungs-, Büro- und Gerichtsgebäude.


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*Haftungsausschluss: Wartungsintervalle können unter entsprechenden Umständen abweichen.